Beantragung finanzieller Zuschüsse
Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) ist bestrebt, bestehende partnerschaftliche Beziehungen zu pflegen und weiter zu intensivieren, aber auch neue Kontakte zu anderen kirchlichen Partner:innen zu knüpfen.
Wir wollen eine verbindliche Zusammenarbeit fördern, konkrete Projekte unterstützen und für alle beteiligten Partner:innen die Möglichkeit neuer und intensiver ökumenischer Lern- und Erfahrungsmöglichkeiten eröffnen. Um dieses Ziel zu befördern, werden finanzielle Mittel aus den Kollekten am Partnerschaftssonntag Rogate; für die "Partnerschaft mit osteuropäischen Kirchen" und für die "Ökumenische Arbeit in der EKM" bereitgestellt, ebenso aus dem 2%-Appell.
Aus diesen Fonds können Mittel für Aktivitäten im Bereich der kirchlichen Partnerschaftsarbeit beantragt werden.
Was kann gefördert werden?
Gefördert werden Reisekosten, die im Zusammenhang einer Partnerschaftsreise zu Partner:innen der EKM oder im Zusammenhang einer Einladung von Partner:innen in die EKM entstehen. Unterbringungskosten am Ort des Besuches können nur in begründeten Ausnahmefällen erstattet werden. Geschenke sind ihrer Natur nach nicht förderfähig.
Finanzielle Unterstützung kann ebenfalls beantragt werden für Teilnehmer:innen an internationalen Konferenzen, für Sprachausbildungen, Studien- und Kurzstudienaufenthalten, kirchliche Projekte, Bauaufgaben und sonstige Projekte von Partnerkirchen, hauptsächlich aus Osteuropa.
Wie kann ein Zuschuss beantragt werden?
Vor Antragstellung empfiehlt es sich, einmal direkt Kontakt mit dem Partnerschaftsreferat aufzunehmen.
Aus dem Vorhaben muss deutlich hervorgehen:
- Was, wann, wo, wie geplant ist und wie hoch die Gesamtausgaben sein werden.
- Die Höhe der beantragten Mittel, sowie ggf. Angaben zu Teilnahmebeiträgen/Kosten pro Person.
- Die Höhe des Eigenanteils.
- Ob und in welcher Höhe Mittel bei Dritten beantragt bzw. bewilligt wurden.
Nach gemeinsamer Verständigung über das Vorhaben kann ein formeller Antrag an das Partnerschaftsreferat gestellt werden: Kollekte_Osteuropa | Ökumenische_Arbeit | TF_Osteuropa
Über die Anträge entscheidet der Partnerschaftsbeirat der EKM. Dieser tagt dreimal pro Jahr.
Die nächsten Termine in 2024 sind der 28. Februar 2024, der 4. September 2024 sowie der 3. Dezember 2024. Die Anträge sind 8 Wochen vorher einzureichen.
Bitte beachten Sie:
- Unsere Richtlinie für die "Kollekte Partnerschaft mit osteuropäischen Kirchen"
- Unsere Richtlinie für die "Kollekte Ökumenische Arbeit in der EKM"
- Unsere Richtlinie für den "Teilfond Osteuropäische Kirchen / 2% Appell"
- Unsere Hinweise zur Antragstellung und Abrechnung von Fördermitteln
- Unsere Richtlinie zur Förderung von Transparenz und Vermeidung von Korruption
Als Hilfestellung zur Planung von Partnerschaftsreisen ist unsere Checkliste als Download verfügbar.
Kleinanträge können jederzeit direkt an das Partnerschaftsreferat gerichtet werden.
Finanzielle Förderungen im Bereich der Tansaniapartnerschaft können beim Tansaniareferat des Leipziger Missionswerks (LMW) beantragt werden:
Pfarrer Daniel Keiling
Tansania-Referent
Telefon: (0049)-(0)341 - 99 40 642
daniel.keiling@lmw-mission.de
http://www.lmw-mission.de/de/tansania.html
- Richtlinie für die "Kollekte Tansaniapartnerschaft"