Menschen mit Migrationsgeschichte gehören wie alle anderen Menschen ohne Migrationshintergrund zu allen Seelsorgebereichen gleichberechtigt dazu, egal ob im Krankenhaus, in Notfallseelsorgesituationen, als Studierende an der Universität, in der Kirchengemeinde, im Gefängnis etc. Insofern ist seelsorgliche Begleitung für Migrant*innen/ kultursensible Seelsorge eine Querschnittsaufgabe für jeden Seelsorgebereich.
Zum Sonderseelsorgebereich, also zu einer Seelsorgesituation mit besonderen Anforderungen an die Seelsorgenden, wird Seelsorge für Migrant*innen in Situationen, in denen ausländerrechtliche Rahmenbedingungen auch in der Seelsorge relevant werden. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn geflüchtete Menschen noch in der Erstaufnahmephase sind und/ oder es ihnen nicht gelungen ist, einen gesicherten Aufenthaltsstatus zu erlangen. In dieser von vielfältigen Unsicherheiten und/ oder Angst vor Abschiebung geprägten Lebenssituation können ausländerrechtliche und strukturelle Rahmenbedingungen und seelsorgliche Begleitung eng aufeinander bezogen sein oder sich sogar gegenseitig bedingen und müssen somit auch im seelsorglichen Kontext immer mit bedacht und im Fokus sein. Seelsorge findet dann angesichts ausländerrechtlicher und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen statt und hat insofern auch eine strukturelle und möglicherweise sogar politische oder auch menschenrechtliche Dimension.
Seelsorger*innen, die in diesen besonderen Lebenssituationen mit geflüchteten Menschen zu tun haben, benötigen neben seelsorglichen und interkulturellen, kultursensiblen und teilweise auch interreligiösen Kompetenzen grundlegende Kenntnisse im Ausländerrecht und ein Verständnis von ausländerrechtlichen Besonderheiten. Bei aller seelsorglichen, individuellen Begleitung der betroffenen Person/en brauchen sie die Fähigkeit, systemisch zu denken und ggfs. zu agieren. Darüber hinaus ist die Fähigkeit zur eigenen Rollenklarheit unabdingbar, da die Rolle zwischen Seelsorger*in und Berater*in, teilweise auch innerhalb eines Gesprächs, wechseln kann. Auch wenn der Stärkung der Selbstwirksamkeit hohe Bedeutung zukommt, kann anwaltschaftliches Eintreten für die betroffene/n Person/en seelsorglich geboten sein und zur Seelsorge für Migrant/innen dazugehören. Aufgrund der Komplexität u.a. der wechselnden Rollen und aufgrund der großen Hoffnung, die die Betroffenen manchmal in die um Hilfe gebetene Person setzen, ist die Reflexion in Bezug auf die Rolle des/ der Helfenden und insbesondere auch in Bezug auf das eigene Nähe-Distanz-Verhältnis unverzichtbar. Darüber hinaus gibt es weitere besondere Anforderungen an Seelsorgende, z.B. im Bereich Sprache. Nicht zuletzt braucht es auch Kompetenzen im Umgang mit Menschen, die traumatisiert sind oder unter anderen psychischen Belastungen leiden.
Leider gibt es aktuell nur wenige Weiterbildungen in diesem Bereich. Wenn Sie Interesse oder Fragen haben, stehe ich Ihnen als Gesprächspartnerin zur Verfügung. Bitte nehmen Sie mit mir Kontakt auf.