Eine Härtefallkommission kann für abgelehnte Asylbewerber*innen oder andere ausreisepflichtige Ausländer*innen aus humanitären Gründen ein Bleiberecht empfehlen. Auf dieser Grundlage trifft das Innenministerium des jeweiligen Bundeslandes die endgültige Entscheidung.
Ausländer*innen, die aus Deutschland ausreisepflichtig sind, die aber dringende humanitäre oder persönliche Gründe für einen weiteren Verbleib in Deutschland haben, können sich an ein Mitglied der Härtefallkommission des jeweiligen Bundeslandes wenden und ihre konkrete Situation schildern. Eine Härtefallkommission besteht aus Mitgliedern unterschiedlicher Bereiche des öffentlichen Lebens, auch ein*e Vertreter*in der Evangelischen Kirche wurde jeweils benannt.
Das Mitglied der Härtefallkommission entscheidet, ob der Fall von ihm/ ihr in der Härtefallkommission eingebracht und dort beraten wird. Ein Rechtsanspruch, dass sich die Härtefallkommission mit dem Anliegen einer ausreisepflichtigen Person befasst, besteht nicht. Es gibt Ausschlusskriterien der Befassung der Härtefallkommission, welche in den Rechtsverordnungen der jeweiligen Bundesländer definiert sind. Merkblätter, Geschäftsordnungen und die Listen der Mitglieder sind unter folgenden Links im Internet abrufbar.
- Härtefallkommission Sachsen-Anhalt
- Härtefallkommission Thüringen
- Härtefallkommission Brandenburg
- Härtefallkommission Sachsen
Für nähere Auskünfte zur Arbeit der Härtefallkommissionen können Sie sich auch gerne an mich wenden.