Auf dieser Seite finden Sie:

  1. die Vergaberichtlinien und das Antragsformulare für finanzielle Zuschüsse aus Kollektenmitteln der EKM
  2. die Vergaberichtlinie und das Antragsformular für den Fonds der EKM „Unterstützung von Flüchtlingen im Inland“

1. Zuschüsse aus Kollektenmitteln

In manchen Jahren wird in unserer Landeskirche eine Kollekte für gemeindebezogene Arbeit im Raum der EKM im Aufgabenfeld Migration und Interreligiöser Dialog und für die Arbeit mit Spätaussiedler*innen gesammelt. Die Kollektenfonds werden vom Beirat für Migration, Aussiedlerarbeit und Interreligiösen Dialog verwaltet, der zwei- bis dreimal jährlich zusammenkommt. Kirchengemeinden und gemeindenahe Initiativen können auf Antrag finanzielle Zuschüsse für ihre Aktivitäten im Bereich dieser Aufgabenfelder erhalten.

Anträge können jederzeit an das Lothar-Kreyssig-Ökumenezentrum gerichtet werden. Bitte beachten Sie unsere Vergaberichtlinien und verwenden Sie das für den jeweiligen Fonds vorgesehene Antragsformular. Bitte fügen Sie auch einen Kosten- und Finanzierungsplan an.

Kollektenfonds „Migration und Interreligiöser Dialog“

Kollektenfonds „Aussiedlerarbeit“


2. Fonds "Unterstützung von Flüchtlingen im Inland"

Durch den Fonds "Unterstützung von Flüchtlingen im Inland" können kirchliche Projekte und Maßnahmen zur Aufnahme und Integration von geflüchteten Menschen mit einem Zuschuss gefördert werden. Anträge können jederzeit an das Lothar-Kreyssig-Ökumenezentrum gerichtet werden. Bitte beachten Sie unsere Vergaberichtlinien und verwenden sie das vorgesehene Antragsformular. Bitte fügen Sie auch einen Kosten- und Finanzierungsplan an.


Ihre Fragen beantworte ich gerne, bitte nehmen Sie mit mir Kontakt auf.