Landeskirchliche Zuschüsse
 

Es werden Projekte und Maßnahmen gefördert, die mit den Grundzügen des Kirchlichen Entwicklungsdienstes übereinstimmen. Die Fördermittel werden aus dem Kirchensteueraufkommen der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) auf Grundlage des 2 % Appell bereitgestellt. Der sparsame Mitteleinsatz ist eine Voraussetzung für die Antragstellung. Die Geschäftsführung erfolgt durch den Beauftragten für den Kirchlichen Entwicklungsdienst.

Antragstellung von Mitteln aus dem Fonds "Kirchlicher Entwicklungsdienst und nachhaltige Entwicklung der EKM" oder "Umweltarbeit der EKM"

  • Die Antragstellung erfolgt über das ONLINE PORTAL.
  • Die Antragstellung sollte alle wesentlichen Angaben zu Zielen, Maßnahmen, Beteiligten und Finanzierung sowie einen Zeitablauf enthalten.
  • Bei Anträgen bis 800 Euro kann die Antragstellung jederzeit erfolgen.
  • Bei Anträgen über 800 Euro wird in der Regel zwei mal jährlich durch den Beirat Umwelt und Entwicklung der EKM votiert 

Die Beauftragte für Entwicklung und Umwelt der EKM berät Antragstellerinnen und Antragsteller gern.

**Anträge über 800€ sind bis zum 6. März 2025 möglich**
 

Abrechnung

  • Auch die Abrechnung erfolgt über das ONLINE PORTAL.
  • Die Abrechnung sollte in der Regel 12 Wochen nach Abschluss des Projektes bzw. der Maßnahme erfolgen.
  • Zur Abrechnung gehört ein kurzer Sachbericht, eine Gegenüberstellung der geplanten und tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben (einschließlich weiterer Fördermittel und des Eigenanteils) sowie den zahlenmäßigen Nachweis zum Verwendungsnachweis (Liste der Belege, wenn vorhanden Sachbuch- oder Kontoauszüge des Projektes betreffend, bei Kleinanträgen reichen Rechnungen in Kopien).
  • (Original)belege sind bei Bedarf vorzulegen.
  • Grundsätzlich können nur Ausgabepositionen abgerechnet werden, die im Kostenplan beantragt und durch den Zuschussgeber bewilligt wurden.
  • Die Angaben aus Antragstellung und Abrechnung unterliegen den üblichen Regeln des Datenschutzes.

Weitere Hinweise zur Beantragung, Abforderung und Abrechnung finden Sie in unseren Hinweisen

Bitte beachten Sie auch unsere Richtlinien für die Vergabe von 2% Appell Mitteln aus dem Teilfonds Kirchlicher Entwicklungsdienst und nachhaltige Entwicklung der EKM 
sowie die Richtlinien aus den Kollektenfonds "Schöpfungsverantwortung und Umweltarbeit" sowie dem Fonds "Fonds für Klimaschutz und Energieeinsparung"

Das Lothar-Kreyssig – Ökumene-Zentrum der EKM und der Kirchlichen Entwicklungsdienst bedankten sich bei allen, die sich für entwicklungspolitische Aufgaben, Ökumene und Gerechtigkeit engagieren und bemüht sich im Rahmen ihrer Mittel um Beratung und Unterstützung dieses Engagements.


Klimaschutzfonds der EKM

Aus den Klimaschutzfonds werden Maßnahmen in den Bereichen Gebäude, Energie, Mobilität und Maßnahmen zur Entsiegelung gefördert.

Die Vergaberichtlinie ist im Amtsblatt 6/24 veröffentlicht. Dort finden Sie Hinweise zu förderfähigen Maßnahmen und zur Antragsstellung.

Ihren Antrag richten Sie bitte an das Baureferat der EKM.


Das Hilfswerk Brot für die Welt (BfdW) unterstützt entwicklungspolitische Bildungs- und Informationsarbeit von Kirchengemeinden, Initiativen und Organisationen. Die einzelnen Förderlinien (Kleinanträge, Bildungsarbeit, kirchliche Partnerschaften) finden Sie hier. Momentan fördert BfdW auch Maßnahmen im Bereich Dekolonialität. Dabei geht es um die "Auseinandersetzung mit der Rolle des Globalen Nordens im Kolonialismus und seinen Auswirkungen auf unsere heutige Gesellschaft". Alle Informationen dazu finden Sie hier.

Grundlage der Förderlinien bildet der Rahmenplan für entwicklungspolitische Bildungsarbeit.


Öffentliche Zuschüsse

Weitere Informationen für öffentliche Zuschüsse können sie im Downloadbereich abrufen (Stand 10/23)

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