23.03.2015
Beantragung Fördermittel für Flüchtlingsarbeit in der EKM
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- Vergaberichtlinie_Flüchtlingsfond_EKM - (08.12.2020 / 82 KB)
250.000 € Fördermittel für Flüchtlingsarbeit von der EKM bereitgestellt - Beantragung jetzt möglich
Die Landessynode der EKM hat Ende 2014 beschlossenen, 250.000 Euro für die Unterstützung von Flüchtlingen im Inland zur Verfügung zu stellen.
Die Mittel sollen dafür verwendet werden, um auf die seit Herbst 2014 gestiegenen Erfordernisse bei der Aufnahme und Unterstützung von Flüchtlingen zu reagieren. Wenn Sie vor Ort - als Kirchengemeinde, Kirchenkreis oder Einrichtung der EKM - ein Projekt zur Flüchtlingshilfe planen, stellen Sie bitte bis zum 1. April 2015 Ihren Antrag beim Referat für Migration und Interreligiösen Dialog im Lothar-Kreyssig-Ökumenezentrum. Die Kammer für Mission – Ökumene – Eine Welt der EKM hat dazu eine Vergaberichtlinie beschlossen.
Damit die dringend benötigten Mittel rasch beschlossen und ausgezahlt werden und möglichst viele Antragsteller berücksichtigt werden können, hat die Kammer für Ökumene folgendes Verfahren zur Vergabe verabredet:
Wir bitten Kirchenkreise, Kirchengemeinden sowie Werke und Einrichtungen der EKM und der Diakonie Mitteldeutschland, ihre Anträge bis zum 1. April 2015 beim Referat für Migration und Interreligiösen Dialog im Lothar-Kreyssig-Ökumenezentrum
einzureichen. Über diese Anträge soll zeitnah entschieden werden.
Alle Anträge, die nicht bis zum 1. April 2015 eingegangen sind, werden auf der Sitzung der Kammer für Mission – Ökumene – Eine Welt am 2. Juli 2015 bearbeitet, soweit sie bis zum 5. Juni 2015 vorliegen.
Für Rückfragen steht Ihnen die Referentin für Migration und Interreligiösen Dialog der EKM zur Verfügung:
Pfarrerin Petra Albert
Tel.: 0391 5346393, E-Mail: petra.albert@ekmd.de
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